Informationen zum Studiengang "Bachelor Wirtschaftschemie"

AUF EINEN BLICK

Abschluss

Bachelor of Science (B.Sc.)

Studienform

Vollzeitstudium
Ein-Fach-Bachelor

Regelstudienzeit

6 Semester

Studienbeginn

zum Wintersemester (01.10.)

Formale Voraussetzungen

Hochschul­zugangs­berechtigung (z.B. Abitur)
Deutsch Niveau B2

Zulassungsbeschränkungen

keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studiengebühren

keine Studiengebühren
(Infos zum Semesterbeitrag)

Weiterführende Studienmöglichkeiten

• Master of Science (4 Semester)
Promotion (im Anschluss an MSc)
 

Theoretische Ausbildung

Im Bachelor­stu­dium Wirt­schafts­chemie er­hal­ten Sie ein brei­tes, ab­ge­stimm­tes Basis­wissen in che­mi­schen sowie wirt­schafts­wis­sen­schaft­lichen Dis­zi­plinen, z.B.
• Analytische Chemie
• Anorganische Chemie
• Organische Chemie
• Physikalische Chemie
• Technische Chemie
• Strategisches Marketing
• Kosten- / Leistungsrechnung
• Finanzierung / Investition
• Umweltökonomie

Hinzu kommen Vor­le­sungen aus den Be­rei­chen Mathe­matik, Physik, Wirt­schafts- und Chemi­kalien­recht. Eine spe­zielle Vor­trags­reihe be­leuch­tet wirt­schaft­liche Regeln, um chemi­sche Produkte, Ent­wick­lungen und Dienst­leis­tungen auf dem Markt erfolg­reich zu machen.

Schwerpunkte im Studiengang sind
• Nachhaltigkeit / Energieeffizienz
• Klimawandel / Umwelt
• Kreislauf­wirtschaft
• Ressourcen­schonung
• fächer­über­greifendes Denken

Praktische Ausbildung

In meh­reren Labor­praktika erlernen Sie experi­mentelle che­mi­sche Arbeits­tech­niken. Pro Se­mes­ter findet ein Prak­tikum in den gut aus­gestat­teten Labo­ren des Insti­tuts für Chemie statt.

Aktuelle Forschungsthemen

Einblick in aktuelle For­schungs­the­men gewin­nen Sie durch die 9-wöchige Bache­lor-Arbeit zum Ab­schluss des Studiums.

Zielgruppe

Personen mit inter­diszipli­närem Inte­resse an chemi­schen und wirtschaft­lichen Fra­ge­stel­lun­gen. Ein gutes mathe­ma­tisches und phy­sika­lisches Ver­ständ­nis ist von Vor­teil. 

Ablauf des Studiums

Vor­le­sungen, Übun­gen, Prak­tika und Semi­nare sind the­ma­tisch zu Pflicht- und Wahl­modulen zusam­men­ge­fasst. Jedes Modul wird mit einer Mo­dul­prü­fung abge­schlos­sen. Der Zeit­auf­wand der Module wird durch Leis­tungs­punkte (LP) gemes­sen. Ins­ge­samt müs­sen 180 LP er­wor­ben werden, d.h. 30 LP pro Se­mes­ter. Die Themen­felder Chemie und Wirt­schafts­wissen­schaften sind dabei etwa gleich­wertig im Studien­gang vertreten. 

Was kommt danach?

Ein Berufs­start im wirt­schaft­lichen Sektor oder chemi­schen Umfeld ist möglich, mit beson­deren Chancen im Schnitt­stellen­bereich: Manage­ment in diversen Formen, Marke­ting, For­schung und Ent­wick­lung, Einkauf, tech­nischer Vertrieb, Invest­ment, Umwelt- und Wirtschafts­politik.

Typische Arbeitgeber sind Unter­nehmen, Unter­nehmens­bera­tungen und Verbände, z.B. im Bereich der chemi­schen und pharma­zeutischen Industrie, der Lebens­mittel­industrie, der Farb- und Lack­industrie, im Auto­mobil-, Energie- sowie Bio­techno­logie­sektor.

Sie können Ihr Studium natürlich mit dem Master­studien­gang Wirt­schafts­chemie fort­setzen und sich weiter spe­ziali­sieren.

REGELSTUDIENPLAN

Regelstudienplan des Studiengangs "Bachelor Wirtschaftschemie" an der Universität Rostock
LP = Leistungspunkte nach ECTS. 1 LP sind ca. 30 Zeitstunden Präsenz-, Lern-, Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit. (P) = Modul enthält ein Praktikum. Zum Vergrößern klicken oder tippen.

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ABLAUFPLAN IM DETAIL

1. Semester

Vorlesungen und Übungen

Chemie: Grund­legende chemische Konzepte
Wirtschafts­wissen­schaften: BWL, Finanz­buch­haltung, Ökonomie
Mathematik: Grundlagen

Praktika

Grundpraktikum Allgemeine Chemie: Grund­legende Arbeits­techniken

2. Semester

Vorlesungen und Übungen

Chemie: Haupt- und Neben­gruppen­elemente
Wirtschaftswissenschaften: Finanz­wissenschaft, Wirt­schafts­recht
Statistik, Physik: Grundlagen

Praktika

Grund­praktikum Anorga­nische Chemie: klassische Ionen­trennungs­gänge, quali­ta­tive Analysen
Praktikum Physik: für Chemiker:innen relevante Konzepte

3. Semester

Vorlesungen und Übungen

Chemie: Indus­trielle Chemie, Business­modelle, Produkt­entwick­lung, Orga­nische Chemie, Nach­haltige Chemie
Wirtschafts­wissen­schaften: Wirt­schafts­recht, Kosten- und Leis­tungs­rechnung

Praktika

Grund­praktikum Orga­nische Chemie: Synthese mittels klassi­scher Synthese­methoden

4. Semester

Vorlesungen und Übungen

Chemie: Thermo­dynamik und Reaktions­kinetik, Analytische und Umwelt­chemie
Wirtschafts­wissen­schaften: Finan­zierung und Investition, Strate­gisches Marketing

Praktika

Grund­praktikum Physi­kalische Chemie: Eigen­schaften von Ein- und Zwei­kompo­nenten­systemen

5. Semester

Vorlesungen und Übungen

Chemie: Technische Chemie (u.a. Reaktoren, indus­trielle Verfahren), Wahl­pflicht­bereich (z.B. Elektro­chemie, Struktur­analytik, Photo­chemie)
Wirtschaft­swissen­schaften: Globali­sierung, Wahl­pflicht­bereich (z.B. Controlling, Dienst­leistungs­managment, berufl. Selbst­ständig­keit)
Englisch Fach­kommu­nikation

Praktika

Grund­praktikum Technische Chemie: Eigen­schaften indus­trieller Verfahrens­techniken
Wahlpflichtbereich: z.B. Anorganisches Synthesepraktikum, Analytische Chemie 

6. Semester

Vorlesungen und Übungen

Chemie: Rechtskunde, Toxikologie, Wahl­pflicht­bereich (z.B. Anorga­nische, Technische, Theo­retische Chemie, Katalyse)
Wirtschafts­wissen­schaften: Wahl­pflicht­bereich (z.B. be­triebs­wirtschaft­liche Steuer­lehre, Makro­ökonomik, Ideen­findung und -entwicklung)

Praktika

Wahlpflichtbereich: z.B. Technische Chemie inkl. Exkursion

Bachelorarbeit Wirtschaftschemie

Mit der Bachelor-Arbeit wird das Studium abgeschlossen. Die Arbeit beinhaltet die (praktische) Forschungsarbeit in einem selbst gewählten Arbeitskreis.

DETAILS UND DOKUMENTE VON A-Z

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung

Studienbeginn ab WS 2023/24

Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit

Zur Bachelor-Arbeit wird zugelassen, wer

  1. für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftschemie an der Universität Rostock eingeschrieben ist,
  2. alle Modulprüfungen erfolgreich abgelegt hat, deren Regelprüfungstermin vor dem 6. Fachsemester liegt.

Anfertigung der Bachelorarbeit

Die Anfertigung der Bachelorarbeit erfolgt im sechsten Semester. Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens vier Wochen verlängern. Die Bachelorarbeit ist fristgemäß im Studienbüro abzugeben. Nur wenn die Einreichung der Bachelorarbeit bis zum 15. August des betreffenden Jahres erfolgt, kann die Ausstellung des Bachelorzeugnisses bis zum 1. Oktober des gleichen Jahres garantiert werden.

Anmeldung der Bachelorarbeit

Gemäß § 11 (2) der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftschemie ist die Zulassung zur Bachelorarbeit schriftlich beim Studienbüro zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 2 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters zu stellen, in dem die Abschlussarbeit angefertigt werden soll. Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.

Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular gemeinsam mit dem/der betreuenden Hochschullehrer:in aus und reichen sie den Antrag fristgemäß im Studienbüro ein.

Auslandsaufenthalt

Im Bachelorstudium Wirtschaftschemie ist im Gegensatz zum Masterstudium kein expliziter Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt vorgesehen. Selbst organisierte Auslandsaufenthalte sind jedoch jederzeit möglich. Im Ausland erworbene Leistungen können im Bachelorstudium angerechnet werden.

Weitere Auskünfte können von Ihrem Studienfachberater Herrn Dr. Holger Feist erhalten werden:

Studienfachberater Wirtschaftschemie
Dr. Holger Feist
Albert-Einstein-Straße 3a
18059 Rostock
Raum: 233
Tel. +49 (0) 381/498-6418
E-Mail an Dr. Holger Feist

Beratungsangebot für weibliche Studierende

Beraterinnen für fach- und karrierebezogene Fragen weiblicher Studierender sind Frau Dr. Christina Oppermann und Frau Dr. Sabine Haack.

Frau Dr. Christina Oppermann
Tel: +49 (0)381 498-6453
E-Mail an Frau Dr. Oppermann

Frau Dr. Sabine Haack
Tel: +49 (0)381 498-6462
E-Mail an Frau Dr. Haack

Einschreibung / Immatrikulation

Der Studiengang ist zulassungsfrei und Sie können sich direkt einschreiben! Infos zur Immatrikulation finden deutsche und internationale Studieninteressierte auf der Hauptseite der Universität.

Verfahrensweise im Krankheitsfalle

Was muss ein/e Studierende/r tun, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung antreten bzw. sie abbrechen will? Er/sie hat die Erkrankung gemäß geltender Prüfungsordnung dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich[1] glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck wird ein ärztliches Attest benötigt, das es dem Prüfungsamt erlaubt, aufgrund der Angaben eines Arztes die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden. Es reicht für diese Beurteilung nicht aus und ist auch nicht zulässig, dass dem Kandidaten „Prüfungsunfähigkeit“ attestiert wird.

Mitwirkungspflicht der Studierenden

Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, offen zu legen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen und psychischen Auswirkungen.

Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit kann vorab auch telefonisch oder per Email erfolgen, sollte der/die Studierende physisch nicht in der Verfassung sein, das ärztliche Attest unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Über die Anerkennung kann erst nach Vorliegen des Attest beschieden werden.

Nach Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss, gilt das ärztliche Attest für alle Prüfungen im ausgewiesenen Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit.

[1] Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs. 1 BGB)