Allgemeine Formulare finden Sie hier.

Einen Antrag auf Übertritt in die SPSO 2023/24 für den Studiengang B. Sc. Chemie finden Sie hier.

Die neue SPSO finden Sie hier.

Die Universität Rostock ist als Hochschule systemakkreditiert. Sie führt den Großteil ihrer Akkreditierungsverfahren über interne Zertifizierungen durch. Der Chemiestudiengang Chemie hat das Verfahren zur internen Akkreditierung erfolgreich durchlaufen. Detaillierte Informationen zur Akkreditierung des Studiengangs finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universität Rostock: https://www.hqe.uni-rostock.de/akkreditierungevaluation/akkreditierte-studiengaenge/liste-der-akkreditierten-studiengaenge/.


Studienablaufplan


ALLGEMEINES ZUM STUDIUM

ABSCHLUSS

• Bachelor of Science (B.Sc.)

STUDIENFORM

• grundständig (mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss)

• Ein-Fach-Bachelor (nicht kombinierbar)

REGELSTUDIENZEIT

• 6 Semester

STUDIENBEGINN

• immer zum Wintersemester (01.10.)

STUDIENFELDER

• Mathematik/ Naturwissenschaften

FORMALE VORAUSSETZUNGEN

• Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur)

WEITERFÜHRENDE STUDIENMÖGLICHKEITEN AN DER UNIVERSITÄT ROSTOCK

• Master of Science (M.Sc.), 4 Semester

• Promotion im Anschluss des Masters of Science

GEGENSTAND UND ZIEL

Im Bachelorstudium erfolgt eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung in den chemischen Disziplinen Anorganische Chemie, Analytische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Technische Chemie, Ökologische Chemie sowie in Toxikologie und Rechtskunde. Hinzu kommen Vorlesungen und Übungen in Mathematik und Physik einschließlich eines physikalischen Praktikums. Die Studenten erhalten bereits im Basisstudium Einblicke in aktuelle Forschungsthemen durch Anfertigung einer abschließenden Bachelorarbeit (9 Wochen). Dem Bachelorstudium schließt sich direkt ein viersemestriger Masterstudiengang an. Innerhalb  dieses Studiums spezialisiert sich jeder Student in einer der fünf Ausrichtungen: Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Umweltchemie und Katalyse. Das Masterstudium schließt mit einer mehrmonatigen Masterarbeit ab. Während des Studiums besteht die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes auf Basis verschiedener Stipendien.

EIGNUNG UND VORAUSSETZUNGEN

Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein ausgeprägtes Interesse an naturwissenschaftlichen Fragestellungen und natürlich Freude am Experimentieren im Labor. Die Fähigkeit, sich mit fundierten Kenntnissen und Fertigkeiten mathematischen und physikalischen Problemstellungen zu widmen, ist von großem Vorteil.

STUDIENABLAUF

Der Bachelorstudiengang Chemie gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule und setzt sich aus Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminaren zusammen. Jedes Modul ist mit einer Modulprüfung abzuschließen. Aus den Modulen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches und einer Bachelor-Arbeit sind mindestens 180 Leistungspunkte zu erwerben. Die Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für den mit dem Studium verbundenen zeitlichen Arbeitsaufwand.

TÄTIGKEITSFELDER

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums können sich Absolventen direkt um eine Tätigkeit im Bereich Forschung und Entwicklung in der Industrie bewerben oder ein Masterstudium aufnehmen. Dieses wiederum berechtigt nach erfolgreicher Absolvierung zur Aufnahme einer Promotionsarbeit und damit zur weiteren wissenschaftlichen Tätigkeit. Die Finanzierung erfolgt i. d. R. in Form von Haushalts- oder Drittmittelstellen bzw. durch Stipendien. Sowohl vor als auch nach der Promotion können Chemiker Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der chemischen Industrie oder in Forschungsinstituten unterschiedlicher Bereiche übernehmen oder Produktionsbereiche der Industrie leiten. Sie können in Institutionen des Umweltschutzes interessante Arbeitsfelder finden, im Marketing chemischer und pharmazeutischer Erzeugnisse aktiv werden oder selbst Unternehmen gründen. Darüber hinaus können Chemiker als Wissenschaftspublizisten, freie Sachverständige und Gutachter tätig werden oder nach entsprechender Qualifikation die Hochschullehrerlaufbahn einschlagen.


Einschreibung für den Bachelor-Studiengang Chemie

Einschreibung für den Bachelor-Studiengang Chemie

Die Online-Einschreibung in den Bachelorstudiengang Chemie erfolgt jeweils zum Wintersemester.

Alle Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/einschreibung/

Hinweise zum Ablauf

Hinweise zum Ablauf

  • Jedes Modul ist mit einer Modulprüfung abzuschließen. Nach bestandener Modulprüfung werden zugeordnete Leistungspunkte vergeben.
  • Aus den Modulen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches und einer Bachelor-Arbeit sind mindestens 180 Leistungspunkte zu erwerben.
  • Die Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für den mit dem Studium verbundenen zeitlichen Arbeitsaufwand.
  • Je Semester sind 30 Leistungspunkte zu erwerben.
  • Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester
Vorlesungen

Vorlesungen

Die Pflichtvorlesungen im Bachelor Chemie umfassen alle wichtigen Teilgebiete der Chemie; neben Organischer, Anorganischer und Physikalischer Chemie sind dies hier in Rostock auch noch die Analytische und Technische Chemie.

Außerdem gibt es Vorlesungen, die Schnittmengen aus allen Fachbereichen bilden, wie etwa die Strukturanalytik oder Katalyse. Nicht zuletzt werden die Studenten auch in den Grundlagen der Mathematik und Physik ausgebildet, die auch für die Chemie unerlässlich sind.

Zu vielen Vorlesungen werden zudem Seminare angeboten, in denen der Vorlesungsstoff aufgearbeitet und geübt werden kann.

Praktika

Praktika

Das Chemie-Studium in Rostock zeichnet sich durch einen hohen Anteil an praktischer Arbeit im Labor aus. In jedem Semester finden im Schnitt 2 Praktika statt, welche aufgrund der zahlreichen und gut ausgestatteten Labore direkt im Insitut für Chemie durchgeführt werden.

Hierbei wird dem Studenten das gesamte Spektrum der chemischen Laborarbeit nahe gebracht, von klassischen Analysemethoden wie Titration und Gravimetrie über die synthetische Arbeit inklusive aller gängigen Techniken unter Schutzatmosphäre bis hin zu modernen spektroskopischen Methoden wie X-Ray und THz-Spektroskopie.

Praktika in der Übersicht

  • Grundpraktikum Allgemeine Chemie (1. Semester):
    In diesem Praktikum werden grundlegende Arbeitstechniken vorgestellt, damit alle Studenten für die folgenden Praktika eine gemeinsame Grundlage haben.
  • Grundpraktikum Anorganische Chemie (2. Semester):
    Den Studenten werden die klassischen Trennungsgänge nahe gebracht. Zur Übung müssen diverse qualitative Analysen durchgeführt werden.
  • Praktikum Physik (2. Semester):
    Da in allen Naturwissenschaften ein grundlegendes Verständnis von physikalischen Zusammenhängen nur von Vorteil sein kann, werden den Studenten im physikalischen Praktikum einige für Chemiker relevante Konzepte vermittelt.
  • Grundpraktikum Physikalische Chemie (3. Semester):
    Die Studenten untersuchen physiko-chemische Eigenschaften diverser Ein- und Zweikomponentensysteme mittels klassischer physiko-chemischer Methoden.
  • Grundpraktikum Analytische Chemie (3. Semester):
    In diesem Praktikum werden klassische quantitative Analysenmethoden angewandt, um eine Reihe von Analysen zu bestimmen.
  • Grundpraktikum Organische Chemie (4. Semester):
    Die organische Synthese einfacherer Produkte mittels klassischer Synthesemethoden steht hierbei im Vordergrund.
  • Hauptpraktikum Analytische Chemie (4. Semester):
    Die Studenten führen selbstständig unter Betreuung Analysen an modernen Geräten durch und werten diese computergestützt aus.
  • Synthesepraktikum (Hauptpraktikum AC und OC, 5. Semester):
    Im organischen Teil synthetisieren die Studenten komplexere Produkte mit modernen Synthesemethoden. Im anorganischen Teil werden elementorganische und Komplexverbindungen direkt für die Forschung mittels Schlenk- und Glovebox-Technik hergestellt.
  • Praktikum Technische Chemie (5. Semester):
    Die Studenten werden mit Verfahren der Industrie vertraut gemacht und untersuchen die Eigenschaften diverser Verfahrenstechniken.
  • Hauptpraktikum Physikalische Chemie (6. Semester):
    Die Studenten untersuchen physiko-chemische Eigenschaften diverser Ein-, Zwei- und Dreikomponentensysteme mittels moderner physiko-chemischer Methoden.
  • Bachelor-Arbeit (6. Semester):
    Mit der Bachelor-Arbeit wird das BSc-Studium abgeschlossen. Die BSc-Arbeit beinhaltet die praktische Arbeit im Labor in einem selbst gewählten Arbeitskreis mit Ausrichtung auf Forschungsthemen.
Modalitäten zur Anfertigung einer Bachelor-Arbeit

Modalitäten zur Anfertigung einer Bachelor-Arbeit

Zur Bachelor-Arbeit wird zugelassen, wer

  1. für den Bachelor-Studiengang Chemie an der Universität Rostock eingeschrieben ist,
  2. alle Modulprüfungen erfolgreich abgelegt hat, deren Regelprüfungstermin vor dem Fachsemester liegen, in dem die Arbeit ausgeführt werden soll und mindestens 144 Leistungspunkte erbracht hat. (In der Regel sind dies alle Prüfungen aus dem Pflicht-Bereich einschließlich denen des 5. Semesters)

Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt 9 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens 2 Wochen verlängern.

Gemäß § 25 (5) der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Chemie ist die Zulassung zur Bachelorarbeit schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeit zu stellen. Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.

Hier finden Sie das Anmeldeformular.

Das Antragsformular ist vom Kandidaten und dem betreuenden Hochschullehrer auszufüllen und spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeit im Studienbüro einzureichen.

Krankheitsnachweis

Krankheitsnachweis

Krankheitsnachweis

Formular

Verfahrensweise im Krankheitsfalle:

Was muss ein Studierender tun, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung antreten bzw. sie abbrechen will? Er/sie hat die Erkrankung gemäß geltender Prüfungsordnung dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich[1] glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck wird ein ärztliches Attest benötigt, das es dem Prüfungsamt erlaubt, aufgrund der Angaben eines Arztes die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden. Es reicht für diese Beurteilung nicht aus und ist auch nicht zulässig, dass dem Kandidaten „Prüfungsunfähigkeit“ attestiert wird.

Mitwirkungspflicht der Studierenden

Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, offen zu legen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen und psychischen Auswirkungen.

Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit kann vorab auch telefonisch oder per Email erfolgen, sollte der Studierende physisch nicht in der Verfassung sein, das ärztliche Attest unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Über die Anerkennung kann erst nach Vorliegen des Attest beschieden werden.

Nach Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss, gilt das ärztliche Attest für alle Prüfungen im ausgewiesenen Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit.

[1] Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs. 1 BGB)

Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalt

Im Bachelorstudium Chemie ist im Gegensatz zum Masterstudium kein Auslandsaufenthalt vorgesehen. Selbst organisierte Auslandsaufenthalte sind jedoch jederzeit möglich. Im Ausland erworbene Leistungen können im Bachelorstudium angerechnet werden.

Weitere Auskünfte können von Ihrem Studienfachberater Herr Dr. Alexander Wulf erhalten werden:

Studienfachberater Chemie

Dr. Alexander Wulf
Albert-Einstein-Straße 27
18059 Rostock
Raum: 311
Tel. +49 (0) 381/498-6490

Beratungsangebot für weibliche Studierende

Beratungsangebot für weibliche Studierende

Beraterinnen für fach- und karrierebezogene Fragen weiblicher Studierender sind Frau Dr. Christina Oppermann und Frau Dr. Sabine Haack.

 

Frau Dr. Christina Oppermann

Tel: +49-(0)381-498-6453
christina.oppermann@uni-rostock.de

 

Frau Dr. Sabine Haack

Tel: +49 (0) 381 498 - 6462
sabine.haack@uni-rostock.de