
Informationen zum Studiengang "Bachelor Wirtschaftschemie"
AUF EINEN BLICK

Abschluss
Bachelor of Science (B.Sc.)

Studienform
Vollzeitstudium
Ein-Fach-Bachelor

Regelstudienzeit
6 Semester

Studienbeginn
zum Wintersemester (01.10.)

Formale Voraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
Deutsch Niveau B2

Zulassungsbeschränkungen
keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studiengebühren
keine Studiengebühren
(Infos zum Semesterbeitrag)

Weiterführende Studienmöglichkeiten
• Master of Science (4 Semester)
• Promotion (im Anschluss an MSc)

Theoretische Ausbildung
Im Bachelorstudium Wirtschaftschemie erhalten Sie ein breites, abgestimmtes Basiswissen in chemischen sowie wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen, z.B.
• Analytische Chemie
• Anorganische Chemie
• Organische Chemie
• Physikalische Chemie
• Technische Chemie
• Strategisches Marketing
• Kosten- / Leistungsrechnung
• Finanzierung / Investition
• Umweltökonomie
Hinzu kommen Vorlesungen aus den Bereichen Mathematik, Physik, Wirtschafts- und Chemikalienrecht. Eine spezielle Vortragsreihe beleuchtet wirtschaftliche Regeln, um chemische Produkte, Entwicklungen und Dienstleistungen auf dem Markt erfolgreich zu machen.
Schwerpunkte im Studiengang sind
• Nachhaltigkeit / Energieeffizienz
• Klimawandel / Umwelt
• Kreislaufwirtschaft
• Ressourcenschonung
• fächerübergreifendes Denken

Praktische Ausbildung
In mehreren Laborpraktika erlernen Sie experimentelle chemische Arbeitstechniken. Pro Semester findet ein Praktikum in den gut ausgestatteten Laboren des Instituts für Chemie statt.

Aktuelle Forschungsthemen
Einblick in aktuelle Forschungsthemen gewinnen Sie durch die 9-wöchige Bachelor-Arbeit zum Abschluss des Studiums.

Zielgruppe
Personen mit interdisziplinärem Interesse an chemischen und wirtschaftlichen Fragestellungen. Ein gutes mathematisches und physikalisches Verständnis ist von Vorteil.

Ablauf des Studiums
Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminare sind thematisch zu Pflicht- und Wahlmodulen zusammengefasst. Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Der Zeitaufwand der Module wird durch Leistungspunkte (LP) gemessen. Insgesamt müssen 180 LP erworben werden, d.h. 30 LP pro Semester. Die Themenfelder Chemie und Wirtschaftswissenschaften sind dabei etwa gleichwertig im Studiengang vertreten.

Was kommt danach?
Ein Berufsstart im wirtschaftlichen Sektor oder chemischen Umfeld ist möglich, mit besonderen Chancen im Schnittstellenbereich: Management in diversen Formen, Marketing, Forschung und Entwicklung, Einkauf, technischer Vertrieb, Investment, Umwelt- und Wirtschaftspolitik.
Typische Arbeitgeber sind Unternehmen, Unternehmensberatungen und Verbände, z.B. im Bereich der chemischen und pharmazeutischen Industrie, der Lebensmittelindustrie, der Farb- und Lackindustrie, im Automobil-, Energie- sowie Biotechnologiesektor.
Sie können Ihr Studium natürlich mit dem Masterstudiengang Wirtschaftschemie fortsetzen und sich weiter spezialisieren.
REGELSTUDIENPLAN
EINSCHREIBEN ODER WEITER INFORMIEREN
ABLAUFPLAN IM DETAIL

1. Semester
Vorlesungen und Übungen
Chemie: Grundlegende chemische Konzepte
Wirtschaftswissenschaften: BWL, Finanzbuchhaltung, Ökonomie
Mathematik: Grundlagen
Praktika
Grundpraktikum Allgemeine Chemie: Grundlegende Arbeitstechniken

2. Semester
Vorlesungen und Übungen
Chemie: Haupt- und Nebengruppenelemente
Wirtschaftswissenschaften: Finanzwissenschaft, Wirtschaftsrecht
Statistik, Physik: Grundlagen
Praktika
Grundpraktikum Anorganische Chemie: klassische Ionentrennungsgänge, qualitative Analysen
Praktikum Physik: für Chemiker:innen relevante Konzepte

3. Semester
Vorlesungen und Übungen
Chemie: Industrielle Chemie, Businessmodelle, Produktentwicklung, Organische Chemie, Nachhaltige Chemie
Wirtschaftswissenschaften: Wirtschaftsrecht, Kosten- und Leistungsrechnung
Praktika
Grundpraktikum Organische Chemie: Synthese mittels klassischer Synthesemethoden

4. Semester
Vorlesungen und Übungen
Chemie: Thermodynamik und Reaktionskinetik, Analytische und Umweltchemie
Wirtschaftswissenschaften: Finanzierung und Investition, Strategisches Marketing
Praktika
Grundpraktikum Physikalische Chemie: Eigenschaften von Ein- und Zweikomponentensystemen

5. Semester
Vorlesungen und Übungen
Chemie: Technische Chemie (u.a. Reaktoren, industrielle Verfahren), Wahlpflichtbereich (z.B. Elektrochemie, Strukturanalytik, Photochemie)
Wirtschaftswissenschaften: Globalisierung, Wahlpflichtbereich (z.B. Controlling, Dienstleistungsmanagment, berufl. Selbstständigkeit)
Englisch Fachkommunikation
Praktika
Grundpraktikum Technische Chemie: Eigenschaften industrieller Verfahrenstechniken
Wahlpflichtbereich: z.B. Anorganisches Synthesepraktikum, Analytische Chemie

6. Semester
Vorlesungen und Übungen
Chemie: Rechtskunde, Toxikologie, Wahlpflichtbereich (z.B. Anorganische, Technische, Theoretische Chemie, Katalyse)
Wirtschaftswissenschaften: Wahlpflichtbereich (z.B. betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Makroökonomik, Ideenfindung und -entwicklung)
Praktika
Wahlpflichtbereich: z.B. Technische Chemie inkl. Exkursion
Bachelorarbeit Wirtschaftschemie
Mit der Bachelor-Arbeit wird das Studium abgeschlossen. Die Arbeit beinhaltet die (praktische) Forschungsarbeit in einem selbst gewählten Arbeitskreis.
DETAILS UND DOKUMENTE VON A-Z
Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung
Studienbeginn ab WS 2023/24
- Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)849 KB
- Modulhandbuch495 KB
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit
Zur Bachelor-Arbeit wird zugelassen, wer
- für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftschemie an der Universität Rostock eingeschrieben ist,
- alle Modulprüfungen erfolgreich abgelegt hat, deren Regelprüfungstermin vor dem 6. Fachsemester liegt.
Anfertigung der Bachelorarbeit
Die Anfertigung der Bachelorarbeit erfolgt im sechsten Semester. Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens vier Wochen verlängern. Die Bachelorarbeit ist fristgemäß im Studienbüro abzugeben. Nur wenn die Einreichung der Bachelorarbeit bis zum 15. August des betreffenden Jahres erfolgt, kann die Ausstellung des Bachelorzeugnisses bis zum 1. Oktober des gleichen Jahres garantiert werden.
Anmeldung der Bachelorarbeit
Gemäß § 11 (2) der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftschemie ist die Zulassung zur Bachelorarbeit schriftlich beim Studienbüro zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 2 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters zu stellen, in dem die Abschlussarbeit angefertigt werden soll. Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.
Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular gemeinsam mit dem/der betreuenden Hochschullehrer:in aus und reichen sie den Antrag fristgemäß im Studienbüro ein.
Auslandsaufenthalt
Im Bachelorstudium Wirtschaftschemie ist im Gegensatz zum Masterstudium kein expliziter Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt vorgesehen. Selbst organisierte Auslandsaufenthalte sind jedoch jederzeit möglich. Im Ausland erworbene Leistungen können im Bachelorstudium angerechnet werden.
Weitere Auskünfte können von Ihrem Studienfachberater Herrn Dr. Holger Feist erhalten werden:
Studienfachberater Wirtschaftschemie
Dr. Holger Feist
Albert-Einstein-Straße 3a
18059 Rostock
Raum: 233
Tel. +49 (0) 381/498-6418
E-Mail an Dr. Holger Feist
Beratungsangebot für weibliche Studierende
Beraterinnen für fach- und karrierebezogene Fragen weiblicher Studierender sind Frau Dr. Christina Oppermann und Frau Dr. Sabine Haack.
Frau Dr. Christina Oppermann
Tel: +49 (0)381 498-6453
E-Mail an Frau Dr. Oppermann
Frau Dr. Sabine Haack
Tel: +49 (0)381 498-6462
E-Mail an Frau Dr. Haack
Einschreibung / Immatrikulation
Der Studiengang ist zulassungsfrei und Sie können sich direkt einschreiben! Infos zur Immatrikulation finden deutsche und internationale Studieninteressierte auf der Hauptseite der Universität.
Download
Verfahrensweise im Krankheitsfalle
Was muss ein/e Studierende/r tun, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung antreten bzw. sie abbrechen will? Er/sie hat die Erkrankung gemäß geltender Prüfungsordnung dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich[1] glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck wird ein ärztliches Attest benötigt, das es dem Prüfungsamt erlaubt, aufgrund der Angaben eines Arztes die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden. Es reicht für diese Beurteilung nicht aus und ist auch nicht zulässig, dass dem Kandidaten „Prüfungsunfähigkeit“ attestiert wird.
Mitwirkungspflicht der Studierenden
Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, offen zu legen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen und psychischen Auswirkungen.
Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit kann vorab auch telefonisch oder per Email erfolgen, sollte der/die Studierende physisch nicht in der Verfassung sein, das ärztliche Attest unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Über die Anerkennung kann erst nach Vorliegen des Attest beschieden werden.
Nach Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss, gilt das ärztliche Attest für alle Prüfungen im ausgewiesenen Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit.
[1] Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs. 1 BGB)