Informationen zum Master-Studiengang Chemie

Allgemeine Formulare finden Sie hier.

Einen Antrag auf Übertritt in die SPSO 2023 für den Studiengang M. Sc. Chemie finden Sie hier.

Die neue SPSO finden Sie hier.

Die Universität Rostock ist als Hochschule systemakkreditiert. Sie führt den Großteil ihrer Akkreditierungsverfahren über interne Zertifizierungen durch. Der Masterstudiengang Chemie hat das Verfahren zur internen Akkreditierung erfolgreich durchlaufen. Detaillierte Informationen zur Akkreditierung des Studiengangs finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universität Rostock: https://www.hqe.uni-rostock.de/akkreditierungevaluation/akkreditierte-studiengaenge/liste-der-akkreditierten-studiengaenge/.


Studienablaufplan


ALLGEMEINES ZUM STUDIUM

ABSCHLUSS

• Master of Science (M. Sc.) oder auf Antrag Diplom-Chemiker/in (Dipl.-Chem.)

STUDIENFORM

• weiterführend (mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss)

• Ein-Fach-Master (nicht kombinierbar)

REGELSTUDIENZEIT

• 4 Semester

STUDIENBEGINN

• zum Wintersemester (01. 10.)

• zum Sommersemester (01. 04.)

STUDIENFELDER

• Mathematik / Naturwissenschaften

FORMALE VORAUSSETZUNGEN

• Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Chemie, Biochemie oder Chemie-Ingenieurwesen.

• Nicht-Muttersprachler müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.

• Nicht-Muttersprachler müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen.

WEITERFÜHRENDE STUDIENMÖGLICHKEITEN AN DER UNIVERSITÄT ROSTOCK

• Promotion (Dr. rer. nat.)

GEGENSTAND UND ZIEL

Der Masterstudiengang Chemie soll Studierenden neben den erforderlichen Fachkenntnissen auch die Fähigkeiten des selbstständigen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns vermitteln. In diesem Zusammenhang bietet er die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen nach eigenen Neigungen zu absolvieren und sich damit auf einem speziellen Gebiet zu qualifizieren. Absolventinnen und Absolventen werden befähigt, Eigenschaften chemischer Verbindungen zu überblicken und Methoden zur Lösung anspruchsvoller chemischer Problemstellungen anzuwenden. Da sich Methoden und Verfahren, aber auch Tätigkeitsbereiche in Wissenschaft und Industrie ständig wandeln, möchte der Studiengang die Studierenden dazu befähigen, sich nach Beendigung des Studiums schnell mit neuen Entwicklungen vertraut machen, in neue Gebiete einarbeiten und selbst zu weiteren Entwicklungen ihres Fachgebiets in Wissenschaft und Technik beitragen zu können.

EIGNUNG UND VORAUSSETZUNGEN

1. Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 120 Leistungspunkten im Gebiet der Chemie, von mindestens zehn Leistungspunkten im Gebiet der Physik und von mindestens zehn Leistungspunkten im Gebiet der Mathematik ist zu erbringen.

2. Es müssen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Als Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse werden die Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder äquivalente Leistungen anerkannt.

3. Ausländische Studienbewerber*innen haben ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder äquivalente Leistungen nachzuweisen. Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sind von dieser Nachweispflicht befreit.

STUDIENABLAUF

Studierende sollen im Masterstudiengang Chemie die für den Übergang in die wissenschaftliche Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse auf den Gebieten Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische  Chemie, Analytische Chemie, Technische Chemie und Umweltchemie erwerben. Des Weiteren können wahlobligatorisch Spezialkenntnisse auf den Gebieten Biochemie, Strukturanalytik, Theoretische Chemie, Katalyse und Kombinatorische Chemie erarbeitet werden. Innerhalb dieses Studienganges spezialisieren sich die Studentinnen und Studenten in einer der sieben Ausrichtungen Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Analytische Chemie, Technische Chemie, Umweltchemie und Katalyse. Das Masterstudium schließt mit einer mehrmonatigen Masterarbeit ab.

TÄTIGKEITSFELDER

Absolventen können sich direkt für eine Tätigkeit in Forschung und Entwicklung in der Industrie bewerben oder zur weiteren wissenschaftlichen Qualifikation eine Promotionsarbeit aufnehmen. Sowohl vor als auch nach ihrer Promotion können Chemiker Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der chemischen Industrie, Pharmaindustrie, Energiewirtschaft, Automobilindustrie, Forschungsinstituten oder in öffentlichen Einrichtungen übernehmen oder Produktionsbereiche der Industrie leiten. Auch Institutionen des Umweltschutzes bieten interessante Arbeitsfelder, ebenso wie das Marketing von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen. Darüber hinaus können sich Chemiker der Wissenschaftspublizistik zuwenden, als freie Sachverständige und Gutachter tätig werden oder nach entsprechender Qualifikation die Hochschullehrerlaufbahn einschlagen.


Einschreibung in den Master-Studiengang Chemie

Einschreibung in den Master-Studiengang Chemie

Studenten, die ihren Bachelor in Chemie an einer anderen Universität erworben haben, können sich jeweils zum Winter- oder Sommersemester online in den Masterstudiengang Chemie an der Universität Rostock einschreiben: https://www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/einschreibung/master/

Umschreibung in den Masterstudiengang Chemie

Umschreibung in den Masterstudiengang Chemie

Ab dem 01.08.2021 erfolgt die Umschreibung in einen Masterstudiengang (ausschließlich online).
Informationen dazu finden Sie => hier. (siehe unter Ein- bzw. Umschreibung in zulassungsfreie Masterstudiengänge)

Freischaltung des Online-Portals für die Einschreibung in zulassungsfreie Masterstudiengänge:

  • für das Wintersemester vom 01. August bis zum 30. September des Jahres
  • für das Sommersemester vom 01. Februar bis 31. März des Jahres
Methoden- / Forschungspraktikum

Methoden- / Forschungspraktikum

ANMELDUNG ZUM METHODENPRAKTIKUM

Studierende des Master-Studiengangs Chemie müssen ab sofort vor Beginn des Methodenpraktikums das Formular "Anmeldung zum Methodenpraktikum" ausgefüllt im Studienbüro einreichen. Ohne Abgabe der Anmeldung kann das Methodenpraktikum nicht angerechnet werden.

ANMELDUNG ZUM FORSCHUNGSPRAKTIKUM

Die Anmeldung zum Forschungspraktikum erfolgt über das Formular "Anmeldung zum Forschungspraktikum", welches vor Beginn des Forschungspraktikums im Studuienbüro abzugeben ist. Ohne Abgabe der Anmeldung kann das Forschungspraktikum nicht angerechnet werden.

Literaturpraktikum

Literaturpraktikum

Informationen zum Literaturpraktikum können unter folgendem Link eingesehen werden.

Literaturpraktikum im Master Chemie

Modalitäten zur Anfertigung einer Master-Arbeit

Modalitäten zur Anfertigung einer Master-Arbeit

Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer

  1. für den Master-Studiengang Chemie an der Universität Rostock eingeschrieben ist,
  2. den Erwerb von mindestens 72 LP im Rahmen des Master-Studiengangs Chemie vorweisen kann.

Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt 20 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens 4 Wochen verlängern.

Gemäß § 25 (5) der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Chemie ist die Zulassung zur Masterarbeit schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeit zu stellen. Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.

Hier finden Sie das Anmeldeformular.

Das Antragsformular ist vom Kandidaten und dem betreuenden Hochschullehrer auszufüllen und spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeit im Studienbüro einzureichen.

Krankheitsnachweis

Krankheitsnachweis

Krankheitsnachweis

Formular

Verfahrensweise im Krankheitsfalle:

Was muss ein Studierender tun, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung antreten bzw. sie abbrechen will? Er/sie hat die Erkrankung gemäß geltender Prüfungsordnung dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich[1] glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck wird ein ärztliches Attest benötigt, das es dem Prüfungsamt erlaubt, aufgrund der Angaben eines Arztes die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden. Es reicht für diese Beurteilung nicht aus und ist auch nicht zulässig, dass dem Kandidaten „Prüfungsunfähigkeit“ attestiert wird.

Mitwirkungspflicht der Studierenden

Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, offen zu legen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen und psychischen Auswirkungen.

Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit kann vorab auch telefonisch oder per Email erfolgen, sollte der Studierende physisch nicht in der Verfassung sein, das ärztliche Attest unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Über die Anerkennung kann erst nach Vorliegen des Attest beschieden werden.

Nach Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss, gilt das ärztliche Attest für alle Prüfungen im ausgewiesenen Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit.

[1] Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs. 1 BGB)

Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalt

Zu ERASMUS und anderen Auslandsaufenthalten erteilt Ihnen der Studienfachberater gerne weitere Auskünfte:

Studienfachberater Chemie

Dr. Alexander Wulf
Tel: +49 (0) 381/498-6490

alexander.wulfuni-rostockde

Beratungsangebot für weibliche Studierende

Beratungsangebot für weibliche Studierende

Beraterinnen für fach- und karrierebezogene Fragen weiblicher Studierender sind Frau Dr. Christina Oppermann und Frau Dr. Sabine Haack.

 

Frau Dr. Christina Oppermann

Tel: +49-(0)381-498-6453
christina.oppermann@uni-rostock.de

 

Frau Dr. Sabine Haack

Tel: +49 (0) 381 498 - 6462
sabine.haack@uni-rostock.de