Informationen zum Studiengang "Master Chemie"

AUF EINEN BLICK

Abschluss

Master of Science (M.Sc.)

Studienform

weiterführendes Vollzeitstudium
Ein-Fach-Master

Regelstudienzeit

4 Semester

Studienbeginn

zum Wintersemester (01.10.)
zum Sommersemester (01.04.)

Formale Voraussetzungen

erster Hochschul­abschluss in Chemie, Bio­chemie, Chemie-Ingenieur­wesen
Deutsch Niveau C1
Englisch Niveau B2

Zulassungsbeschränkungen

keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studiengebühren

keine Studiengebühren
(Infos zum Semesterbeitrag)

Weiterführende Studienmöglichkeiten

Promotion (Dr. rer. nat.)
 

Theoretische Ausbildung

Im Master­studien­gang Chemie erler­nen die Stu­die­ren­den vertiefte Fach­kennt­nisse in den che­mischen Diszi­plinen sowie selb­stän­diges Den­ken und eigen­verant­wort­liches Han­deln.

Neben weni­gen Pflicht­vorle­sungen können die Mo­dule frei nach eige­nen Inte­res­sen gewählt werden. Absol­vent:in­nen des Studien­gangs werden befä­higt, Eigen­schaften chemi­scher Verbin­dungen zu über­blicken sowie Metho­den zur Lösung an­spruchs­voller Problem­stel­lungen anzu­wenden.

Darüber hinaus können Absol­vent:in­nen sich nach Been­digung des Studi­ums schnell mit neuen Ent­wick­lungen vertraut machen, sich in neue Gebiete einar­beiten und selbst zur wei­teren Entwick­lung ihres Fach­gebie­tes in Wissen­schaft und Technik bei­tra­gen.

Praktische Ausbildung

Die Stu­dieren­den ver­brin­gen in Summe zwei Se­mes­ter mit prak­tischen For­schungs­arbeiten in ihren selbst ge­wähl­ten Spezia­lisie­rungs­gebie­ten. Die Ar­bei­ten finden z.B. in den gut aus­ge­stat­teten La­bo­ren des Insti­tuts für Chemie oder an den An-Insti­tuten statt.

Aktuelle Forschungsthemen

Alle Module, ins­beson­dere die Prak­tika, finden direkt im Umfeld mo­der­ner For­schungs­tätig­keiten statt. Im Rah­men des For­schungs­prak­tikums und der Master­arbeit wird ein um­fang­rei­ches For­schungs­projekt bear­beitet.

Voraussetzungen

Der Nach­weis des Erwerbs von mind. 120 Leis­tungs­punk­ten (LP) im Gebiet der Che­mie, von mind. 10 LP im Ge­biet der Phy­sik und von mind. 10 LP im Ge­biet der Mathe­matik ist zu er­brin­gen. Aus­rei­chen­de Sprach­kennt­nisse sind von Nicht-Mutter­sprach­ler:innen vorzu­weisen (Deutsch: C1, Englisch: B2)

Ablauf des Studiums

Das Master­studium zeich­net sich durch große Wahl­frei­heit aus, le­dig­lich 36 von 120 LP sind im Pflicht­bereich zu er­brin­gen. In den üb­ri­gen Mo­du­len kön­nen Spe­zial­kennt­nisse in den Gebieten An­orga­nische, Orga­nische, Phy­sika­lische, Theo­re­tische, Ana­ly­tische, Tech­nische, Umwelt- und Bio­chemie sowie Struk­tur­ana­lytik und Kata­lyse erworben werden.

Was kommt danach?

Der Master-Ab­schluss bereitet auf die wissen­schaft­liche Be­rufs­praxis vor. Oft schließt sich eine Pro­mo­tion an.

Chemiker:innen finden in der freien Wirt­schaft sowie im öffent­lichen Dienst interes­sante Arbeits­felder:
• Forschung und Entwicklung
• Produktions­leitung
• Qualitäts­sicherung
• Unternehmens­gründung
• Umwelt­schutz
• Energie­wirtschaft
• Marketing (Chemie/Pharmazie)
• Baustoffe, Farben, Lacke
• Automobil-Industrie
• Wissenschafts­journalismus
• Sachverständige, Gutachter:innen
• Hochschul­lehrer:innen

REGELSTUDIENPLAN

Studienbeginn im Wintersemester

Regelstudienplan des Studiengangs "Master Chemie" mit Studienbeginn im Wintersemester an der Universität Rostock
LP = Leistungspunkte nach ECTS. 1 LP sind ca. 30 Zeitstunden Präsenz-, Lern-, Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit. (P) = Modul enthält ein Praktikum. Zum Vergrößern klicken oder tippen.

Studienbeginn im Sommersemester

Regelstudienplan des Studiengangs "Master Chemie" mit Studienbeginn im Sommersemster an der Universität Rostock
LP = Leistungspunkte nach ECTS. 1 LP sind ca. 30 Zeitstunden Präsenz-, Lern-, Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit. (P) = Modul enthält ein Praktikum. Zum Vergrößern klicken oder tippen.

EINSCHREIBEN ODER WEITER INFORMIEREN

ABLAUFPLAN IM DETAIL

1. Semester

Vorlesungen

Vertiefende Vor­lesun­gen in Analy­tischer, Tech­nischer und Physika­lischer Chemie. Aus dem Wahl­pflicht­bereich “Vertiefung” werden Module ent­spre­chend der eigenen Speziali­sierung gewählt.

Praktika

Methoden­praktikum: Erlernen fort­schritt­licher analy­tischer oder synthe­tischer Methoden.

2. Semester

Vorlesungen

Vertiefende Vorle­sungen in Anorga­nischer und Orga­nischer Chemie. Aus dem Wahl­pflicht­bereich “Vertiefung” werden Module ent­spre­chend der eigenen Speziali­sierung gewählt. Im freien Wahl­bereich können Module aus dem Ange­bot der gesamten Univer­sität belegt werden.

3. Semester

Vorlesungen

Im freien Wahl­bereich können Module aus dem Angebot der gesamten Univer­sität belegt werden. Im Literatur­praktikum werden wissen­schaftliche Vorträge im Rahmen der GDCh-Kolloquien besucht.

Praktika

Literatur­praktikum: Anfertigung einer wissen­schaft­lichen Über­sichts­arbeit zu einem selbst ge­wähl­ten Thema
Forschungs­praktikum: Forschungs­arbeit an einem selbst gewählten For­schungs­projekt (ggf. zur Vorbe­reitung auf die Master­arbeit)

4. Semester

Praktika

Das Master-Studium wird mit der Master­abeit abge­schlossen. Diese wissen­schaftliche For­schungs­arbeit zu einem selbst gewählten For­schungs­thema im eigenen Spezia­lisierungs­gebiet erstreckt sich über das gesamte Semester.

DETAILS UND DOKUMENTE VON A-Z

Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit

Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer

  1. für den Master-Studiengang Chemie an der Universität Rostock eingeschrieben ist,
  2. alle Modulprüfungen erfolgreich abgelegt hat, deren Regelprüfungstermin vor dem 4. Fachsemester liegt.

Anfertigung der Masterarbeit

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 20 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens vier Wochen verlängern. Die Masterarbeit ist fristgemäß im Studienbüro abzugeben. Nur wenn die Einreichung der Masterarbeit bis zum 15. August des betreffenden Jahres erfolgt, kann die Ausstellung des Masterzeugnisses bis zum 1. Oktober des gleichen Jahres garantiert werden.

Anmeldung der Masterarbeit

Gemäß § 12 (2) der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Chemie ist die Zulassung zur Masterarbeit schriftlich beim Studienbüro zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor dem Beginn des Semesters zu stellen, in dem die Abschlussarbeit angefertigt werden soll. Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.

Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular gemeinsam mit dem/der betreuenden Hochschullehrer:in aus und reichen sie den Antrag fristgemäß im Studienbüro ein.

Auslandsaufenthalt

Im Master-Studiengang Chemie bieten sich insbesondere das 3. und 4. Semester für einen Auslandsaufenthalt an. Ihr Studienfachberater Herr Dr. Alexander Wulf erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Studienfachberater Chemie
Dr. Alexander Wulf
Albert-Einstein-Straße 27
18059 Rostock
Raum: 311
Tel. +49 (0) 381/498-6490
E-Mail an Dr. Alexander Wulf

Beratungsangebot für weibliche Studierende

Beraterinnen für fach- und karrierebezogene Fragen weiblicher Studierender sind Frau Dr. Christina Oppermann und Frau Dr. Sabine Haack.

Frau Dr. Christina Oppermann
Tel: +49 (0)381 498-6453
E-Mail an Frau Dr. Oppermann

Frau Dr. Sabine Haack
Tel: +49 (0)381 498-6462
E-Mail an Frau Dr. Haack

Einschreibung / Immatrikulation

Der Studiengang ist zulassungsfrei und Sie können sich direkt einschreiben! Infos zur Immatrikulation finden deutsche und internationale Studieninteressierte auf der Hauptseite der Universität.

Verfahrensweise im Krankheitsfalle

Was muss ein/e Studierende/r tun, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung antreten bzw. sie abbrechen will? Er/sie hat die Erkrankung gemäß geltender Prüfungsordnung dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich[1] glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck wird ein ärztliches Attest benötigt, das es dem Prüfungsamt erlaubt, aufgrund der Angaben eines Arztes die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden. Es reicht für diese Beurteilung nicht aus und ist auch nicht zulässig, dass dem Kandidaten „Prüfungsunfähigkeit“ attestiert wird.

Mitwirkungspflicht der Studierenden

Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, offen zu legen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen und psychischen Auswirkungen.

Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit kann vorab auch telefonisch oder per Email erfolgen, sollte der/die Studierende physisch nicht in der Verfassung sein, das ärztliche Attest unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Über die Anerkennung kann erst nach Vorliegen des Attest beschieden werden.

Nach Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss, gilt das ärztliche Attest für alle Prüfungen im ausgewiesenen Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit.

[1] Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs. 1 BGB)

Literaturpraktikum

Informationen zum Literaturpraktikum finden Sie auf folgender Seite: Literaturpraktikum im Master Chemie

Methoden- und Forschungspraktikum

Methoden- und Forschungspraktikum müssen jeweils vor Beginn des Praktikums im Studienbüro angemeldet werden. Dazu sind die jeweiligen Anmeldeformulare ausgefüllt im Studienbüro einzureichen. Ohne Abgabe der Anmeldung können die Praktika nicht angerechnet werden.

Umschreibung in den Masterstudiengang

Studierende, die ein Bachelor-Studium an der Universität Rostock abgeschlossen haben, können sich online in den Masterstudiengang umschreiben.

Studierende, die ein Bachelor-Studium an einer anderen Universität abgeschlossen haben, nutzen bitte die Online-Einschreibung.

INTERNATIONALER DOUBLE-DEGREE MASTERSTUDIENGANG

Das Masterstudium an der Universität Rostock kann auch als internationaler Double-Degree Masterstudiengang absolviert werden. Die Studierenden verbringen dabei zwei Semester an der Universität Rostock und zwei Semester an der Hanoi University of Science and Technology. Erfahren Sie mehr…