Informationen zum Studiengang "Master Wirtschaftschemie"
AUF EINEN BLICK

Abschluss
Master of Science (M.Sc.)

Studienform
weiterführendes Vollzeitstudium
Ein-Fach-Master

Regelstudienzeit
4 Semester

Studienbeginn
zum Wintersemester (01.10.)
zum Sommersemester (01.04.)

Formale Voraussetzungen
erster Hochschulabschluss in Wirtschaftschemie (oder gleichwertig)
Deutsch Niveau C1
Englisch Niveau B2

Zulassungsbeschränkungen
keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studiengebühren
keine Studiengebühren
(Infos zum Semesterbeitrag)

Weiterführende Studienmöglichkeiten
Promotion (Dr. rer. nat.)

Theoretische Ausbildung
Im Masterstudiengang Wirtschaftschemie erlernen Studierende ein vertieftes, interdisziplinäres Querschnittswissen aus Chemie, BWL und VWL, welches die hochaktuellen Themenfelder Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, alternative Energien und Klimawandel einschließt.
Neben wenigen Pflichtvorlesungen können die Module frei nach eigenen Interessen belegt werden. Absolvent:innen des Studiengangs werden befähigt, komplexe Problemstellungen eigenständig zu analysieren und zu bearbeiten. Chemische Prozesse können in die Gesamtheit der Wertschöpfungskette (inkl. Rohstoffe, Stoffumwandlungen, Produktion, Marketing, Personalplanung, Controlling uvm.) eingeordnet werden.

Praktische Ausbildung
Im Laborpraktikum werden fortschrittliche Analyse- und Synthesemethoden erlernt. Im optionalen Forschungspraktikum können die experimentellen Fertigkeiten weiter vertieft werden. Die Arbeiten finden z.B. in den gut ausgestatteten Laboren des Instituts für Chemie oder an den An-Instituten statt.

Aktuelle Forschungsthemen
Die Lehrinhalte sind sowohl forschungs- als auch anwendungsorientiert. Im Rahmen des wählbaren Forschungspraktikums und der Masterarbeit kann ein umfangreiches Forschungsprojekt bearbeitet werden.

Voraussetzungen
Bachelor-Abschluss mit mind. 48 Leistungspunkten (LP) im Gebiet der Chemie/Wirtschaftschemie, mind. 48 LP im Gebiet der Wirtschaftswissenschaften und mind. 6 LP im Gebiet der Mathematik/Statistik. Max. 12 LP können im ersten Studienjahr nachgeholt werden. Ausreichende Sprachkenntnisse sind von Nicht-Muttersprachler:innen nachzuweisen (Deutsch: C1, Englisch: B2)

Ablauf des Studiums
Lediglich 39 von 120 LP sind im Pflichtbereich thematisch festgelegt. In den übrigen Modulen können nach eigenem Interesse Spezialkenntnisse aus Chemie, BWL und VWL erworben werden. Chemie und Wirtschaftswissenschaften sind zu etwa gleichen Anteilen vertreten.

Was kommt danach?
Der Master-Abschluss eröffnet vielfältige attraktive Berufschancen an den Schnittstellen von Chemie und Wirtschaft. Mögliche Tätigkeitsfelder sind (Produkt-)Management, Marketing, Forschung & Entwicklung, strategischer Einkauf, technischer Vertrieb, Qualitätsmanagement, Investment, Nachhaltigkeit, Rohstoffeffizienz sowie Umwelt- & Wirtschaftspolitik.
Arbeitgeber kommen z.B. aus den Bereichen Chemie/Pharma, Farben & Lacke, Automobil, Biotechnologie, Energie, Unternehmensberatung, Konsumgüter-Produktion (z.B. Haushaltschemikalien, Körperpflege).
REGELSTUDIENPLAN
Studienbeginn im Wintersemester
Studienbeginn im Sommersemester
EINSCHREIBEN ODER WEITER INFORMIEREN
ABLAUFPLAN IM DETAIL
Studienbeginn im Wintersemester

1. Semester
Vorlesungen
Chemie: Instrumentelle Analytik, Biotechnologie
Wirtschaftswissenschaften: Dienstleistungsmarketing, Unternehmensrechnung, Controlling, Finanzierung
Wahlpflicht: Module entsprechend der eigenen Spezialisierung (z.B. Nichtmetallchemie, Naturstoffe, Personalentwicklung, Digitale Transformation, Ressourcenökonomik uvm.)
Praktika
Laborpraktikum: Erlernen fortschrittlicher analytischer oder synthetischer Methoden.

2. Semester
Vorlesungen
Chemie: Materialdesign, Molekulare Funktion, organische Reaktionsmechanismen, chemische Umwelttechnologie
Wahlpflicht: Module entsprechend der eigenen Spezialisierung (z.B. Biochemie, Patentwesen, Quantenchemie, Startup-Management, Personalmanagement, Risikomanagement, Ökonomik des Klimawandels uvm.)
Praktika
Wahlpflicht: Forschungspraktikum

3. Semester
Vorlesungen
Chemie: Ökologische Chemie
Wahlpflicht: Module entsprechend der eigenen Spezialisierung (z.B. Massenspektrometrie, Nichtmetallchemie, Naturstoffe, Lebensmitteltechnologie, Rechnungswesen, Unternehmensverantwortung, Personalentwicklung, Digitale Transformation, Wirtschaftspolitik, Makroökonomik, Ressourcenökonomik uvm.)
Praktika
Wahlpflicht: Forschungspraktikum

4. Semester
Praktika
Das Master-Studium wird mit der Masterabeit abgeschlossen. Diese wissenschaftliche Forschungsarbeit zu einem selbst gewählten Forschungsthema im eigenen Spezialisierungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Semester.
DETAILS UND DOKUMENTE VON A-Z
Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung
Studienbeginn ab WiSe 2025/26
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit
Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer
- für den Master-Studiengang Wirtschaftschemie an der Universität Rostock eingeschrieben ist,
- mindestens 78 LP im Master-Studiengang Wirtschaftschemie erworben hat.
Anfertigung der Masterarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 20 Wochen. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise um höchstens 10 Wochen verlängern. Die Masterarbeit ist fristgemäß im Studienbüro abzugeben. Nur wenn die Einreichung der Masterarbeit bis zum 15. August des betreffenden Jahres erfolgt, kann die Ausstellung des Masterzeugnisses bis zum 1. Oktober des gleichen Jahres garantiert werden.
Anmeldung der Masterarbeit
Gemäß § 10 (2) der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftschemie ist die Zulassung zur Masterarbeit schriftlich beim Studienbüro zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor dem Beginn des Semesters zu stellen, in dem die Abschlussarbeit angefertigt werden soll. Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.
Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular gemeinsam mit dem/der betreuenden Hochschullehrer:in aus und reichen sie den Antrag fristgemäß im Studienbüro ein.
Auslandsaufenthalt
Im Master-Studiengang Wirtschaftschemie bieten sich insbesondere das 3. und 4. Semester für einen Auslandsaufenthalt an. Ihr Studienfachberater Herr Dr. Holger Feist erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Studienfachberater Wirtschaftschemie
Dr. Holger Feist
Albert-Einstein-Straße 3a
18059 Rostock
Raum: 233
Tel. +49 (0) 381/498-6418
E-Mail an Dr. Holger Feist
Beratungsangebot für weibliche Studierende
Beraterinnen für fach- und karrierebezogene Fragen weiblicher Studierender sind Frau Dr. Christina Oppermann und Frau Dr. Sabine Haack.
Frau Dr. Christina Oppermann
Tel: +49 (0)381 498-6453
E-Mail an Frau Dr. Oppermann
Frau Dr. Sabine Haack
Tel: +49 (0)381 498-6462
E-Mail an Frau Dr. Haack
Einschreibung / Immatrikulation
Der Studiengang ist zulassungsfrei und Sie können sich direkt einschreiben! Infos zur Immatrikulation finden deutsche und internationale Studieninteressierte auf der Hauptseite der Universität.
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Verfahrensweise im Krankheitsfalle
Was muss ein/e Studierende/r tun, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung antreten bzw. sie abbrechen will? Er/sie hat die Erkrankung gemäß geltender Prüfungsordnung dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich[1] glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck wird ein ärztliches Attest benötigt, das es dem Prüfungsamt erlaubt, aufgrund der Angaben eines Arztes die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden. Es reicht für diese Beurteilung nicht aus und ist auch nicht zulässig, dass dem Kandidaten „Prüfungsunfähigkeit“ attestiert wird.
Mitwirkungspflicht der Studierenden
Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, offen zu legen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen und psychischen Auswirkungen.
Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit kann vorab auch telefonisch oder per Email erfolgen, sollte der/die Studierende physisch nicht in der Verfassung sein, das ärztliche Attest unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Über die Anerkennung kann erst nach Vorliegen des Attest beschieden werden.
Nach Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss, gilt das ärztliche Attest für alle Prüfungen im ausgewiesenen Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit.
[1] Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs. 1 BGB)
Labor- und Forschungspraktikum
Labor- und Forschungspraktikum müssen jeweils vor Beginn des Praktikums im Studienbüro angemeldet werden. Dazu sind die jeweiligen Anmeldeformulare ausgefüllt im Studienbüro einzureichen. Ohne Abgabe der Anmeldung können die Praktika nicht angerechnet werden.
Umschreibung in den Masterstudiengang
Studierende, die ein Bachelor-Studium an der Universität Rostock abgeschlossen haben, können sich online in den Masterstudiengang umschreiben.
Studierende, die ein Bachelor-Studium an einer anderen Universität abgeschlossen haben, nutzen bitte die Online-Einschreibung.
Wahlpflichtbereich
Bei der Auswahl der Module im Wahlpflichbereich ist zu beachten, dass die zu erzielenden 39 LP folgendermaßen aufgeteilt werden:
- 15 LP aus dem Lehrgebiet Chemie
- 24 LP aus dem Lehrgebiet Wirtschaftswissenschaften
Module, die auch in den Bachelor-Studiengängen angeboten werden, können im Umfang von max. 12 LP gewählt werden. Es ist zu beachten, dass bereits im Bachelor belegte Module nicht nochmals belegt werden dürfen.