Informationen zum Studiengang "Bachelor Chemie"
AUF EINEN BLICK

Abschluss
Bachelor of Science (B.Sc.)

Studienform
Vollzeitstudium
Ein-Fach-Bachelor

Regelstudienzeit
6 Semester

Studienbeginn
zum Wintersemester (01.10.)

Studienfelder

Formale Voraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
Deutsch Niveau B2

Zulassungsbeschränkungen
keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studiengebühren
keine Studiengebühren
(Infos zum Semesterbeitrag)

Weiterführende Studienmöglichkeiten
• Master of Science (4 Semester)
• Promotion (im Anschluss an MSc)

Theoretische Ausbildung
Im Bachelorstudium erfolgt eine umfassende theoretische Ausbildung in den chemischen Disziplinen:
• Anorganische Chemie
• Analytische Chemie
• Ökologische Chemie
• Organische Chemie
• Physikalische Chemie
• Technische Chemie
Hinzu kommen Vorlesungen und Übungen aus den Bereichen
• Mathematik
• Physik
• Englisch
• Toxikologie
• Rechtskunde

Praktische Ausbildung
Großer Wert wird im Chemiestudium auf eine praktische Ausbildung im Labor gelegt. Pro Semester finden 1-2 Praktika in den gut ausgestatteten Laboren des Instituts für Chemie statt. Die praktische Laborarbeit umfasst nahezu die Hälfte der Präsenzzeit. Den Studierenden wird das gesamte Spektrum der chemischen Laborarbeit nahegebracht, von klassischen Analysemethoden hin zu modernen spektroskopischen Verfahren.

Aktuelle Forschungsthemen
Einblick in aktuelle Forschungsthemen gewinnen die Studierenden bereits in den Hauptpraktika sowie insbesondere durch die 9-wöchige Bachelor-Arbeit zum Abschluss des Studiums.

Zielgruppe
Personen mit ausgeprägtem naturwissenschaftlichen Interesse und Freude am Experimentieren im Labor. Ein gutes mathematisches und physikalisches Verständnis ist von Vorteil.

Ablauf des Studiums
Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminare sind thematisch zu Pflicht- und Wahlmodulen zusammengefasst. Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Der Zeitaufwand der Module wird durch Leistungspunkte (LP) gemessen. Insgesamt müssen 180 LP erworben werden, d.h. 30 LP pro Semester.

Was kommt danach?
Der Bachelor-Abschluss ist der erste berufsqualifizierende Abschluss. Meist schließen sich jedoch Master-Studium und Promotion an, um Berufs- und Gehaltsaussichten zu verbessern.
Chemiker:innen finden in der freien Wirtschaft sowie im öffentlichen Dienst interessante Arbeitsfelder:
• Forschung und Entwicklung
• Produktionsleitung
• Qualitätssicherung
• Unternehmensgründung
• Umweltschutz
• Marketing (Chemie/Pharmazie)
• Baustoffe, Farben, Lacke
• Automobil-Industrie
• Wissenschaftsjournalismus
• Sachverständige, Gutachter:innen
• Hochschullehrer:innen
REGELSTUDIENPLAN
- Anorganische Chemie 5A
Vom Molekül zum Material (3 LP) - Anorganische Chemie 5B
Molekülchemie der Nichtmetalle (3 LP) - Fachkommunikation Englisch
C1.2 (Fortgeschrittenen-Kurs, 6 LP) - Informatik 1
Einführung in die Programmierung (6 LP)
- Katalyse 1
Grundlagen (3 LP) - Organische Chemie 4
Radikal- und Photochemie (3 LP) - Physikalische Chemie 4
Anwendungen der Statistischen Thermodynamik (3 LP) - Physikalische Chemie 5
Grenzflächen und Kolloide (3 LP)

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ABLAUFPLAN IM DETAIL

1. Semester
Vorlesungen und Übungen
Allgemeine und Anorganische Chemie: grundlegende chemische Konzepte, Hauptgruppenchemie. Grundlagen der Mathematik und Physik, die für die Chemie unerlässlich sind.
Praktika
Grundpraktikum Allgemeine Chemie: Grundlegende Arbeitstechniken

2. Semester
Vorlesungen und Übungen
Anorganische und Physikalische Chemie: Nebengruppenelemente sowie Grundlagen zu Thermodynamik und Kinetik. Weitere Grundlagen der Mathematik und Physik.
Praktika
Grundpraktikum Anorganische Chemie: klassische Ionentrennungsgänge, qualitative Analysen
Praktikum Physik: für Chemiker:innen relevante physikalische Konzepte

3. Semester
Vorlesungen und Übungen
Grundlagen der Organischen und Analytischen Chemie, Festkörperchemie. Vertiefung in Physikalischer Chemie. Mit der Strukturanalytik werden moderne spektroskopische Methoden eingeführt.
Praktika
Grundpraktikum Physikalische Chemie: Eigenschaften von Ein- und Zweikomponentensystemen
Grundpraktikum Analytische Chemie: klassische (nasschemische) quantitative Analysenmethoden

4. Semester
Vorlesungen und Übungen
Vertiefungen in Organischer und Analytischer Chemie. Grundlagen der Technischen sowie Theoretischen Chemie.
Praktika
Grundpraktikum Organische Chemie: Synthese einfacherer Produkte mittels klassischer Synthesemethoden
Hauptpraktikum Analytische Chemie: Analysen an modernen Geräten mit computergestützter Auswertung
Praktikum Technische Chemie: Eigenschaften industrieller Verfahrenstechniken

5. Semester
Vorlesungen und Übungen
Moderne Anorganische Chemie, Vertiefungen in organischer und physikalischer Chemie. Englisch als wichtigste Wissenschaftssprache.
Praktika
Synthesepraktikum (Hauptpraktikum AC und OC): Synthese organischer, elementorganischer und Komplex-Verbindungen mittels moderner Synthesemethoden

6. Semester
Vorlesungen und Übungen
Rechtskunde und Toxikologie, Vorlesungen aus dem Wahlpflichtbereich.
Praktika
Hauptpraktikum Physikalische Chemie: Untersuchung von Ein-, Zwei- und Dreikomponentensystemen
Bachelorarbeit Chemie
Mit der Bachelor-Arbeit wird das Studium abgeschlossen. Die Arbeit beinhaltet die (praktische) Forschungsarbeit in einem selbst gewählten Arbeitskreis.
DETAILS UND DOKUMENTE VON A-Z
Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung
Studienbeginn ab WS 2023/24
Ältere Prüfungs- und Studienordnungen
Studienbeginn ab WS 2016/17
Studienbeginn ab WS 2014/15
Studienbeginn ab WS 2011/12
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit
Zur Bachelor-Arbeit wird zugelassen, wer
- für den Bachelor-Studiengang Chemie an der Universität Rostock eingeschrieben ist,
- alle Modulprüfungen erfolgreich abgelegt hat, deren Regelprüfungstermin vor dem 6. Fachsemester liegt.
Anfertigung der Bachelorarbeit
Die Anfertigung der Bachelorarbeit erfolgt im sechsten Semester. Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt 18 Wochen, davon sechs Wochen als Präsenzzeit im Labor oder in der Forschungseinrichtung. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens vier Wochen verlängern. Die Bachelorarbeit ist fristgemäß im Studienbüro abzugeben. Nur wenn die Einreichung der Bachelorarbeit bis zum 15. August des betreffenden Jahres erfolgt, kann die Ausstellung des Bachelorzeugnisses bis zum 1. Oktober des gleichen Jahres garantiert werden.
Anmeldung der Bachelorarbeit
Gemäß § 10 (2) der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Chemie ist die Zulassung zur Bachelorarbeit schriftlich beim Studienbüro zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeit zu stellen. Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.
Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular gemeinsam mit dem/der betreuenden Hochschullehrer:in aus und reichen sie den Antrag fristgemäß im Studienbüro ein.
Auslandsaufenthalt
Im Bachelorstudium Chemie ist im Gegensatz zum Masterstudium kein expliziter Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt vorgesehen. Selbst organisierte Auslandsaufenthalte sind jedoch jederzeit möglich. Im Ausland erworbene Leistungen können im Bachelorstudium angerechnet werden.
Weitere Auskünfte können von Ihrem Studienfachberater Herrn Dr. Alexander Wulf erhalten werden:
Studienfachberater Chemie
Dr. Alexander Wulf
Albert-Einstein-Straße 27
18059 Rostock
Raum: 311
Tel. +49 (0) 381/498-6490
E-Mail an Dr. Alexander Wulf
Beratungsangebot für weibliche Studierende
Beraterinnen für fach- und karrierebezogene Fragen weiblicher Studierender sind Frau Dr. Christina Oppermann und Frau Dr. Sabine Haack.
Frau Dr. Christina Oppermann
Tel: +49 (0)381 498-6453
E-Mail an Frau Dr. Oppermann
Frau Dr. Sabine Haack
Tel: +49 (0)381 498-6462
E-Mail an Frau Dr. Haack
Einschreibung / Immatrikulation
Der Studiengang ist zulassungsfrei und Sie können sich direkt einschreiben! Infos zur Immatrikulation finden deutsche und internationale Studieninteressierte auf der Hauptseite der Universität.
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Verfahrensweise im Krankheitsfalle
Was muss ein/e Studierende/r tun, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung antreten bzw. sie abbrechen will? Er/sie hat die Erkrankung gemäß geltender Prüfungsordnung dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich[1] glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck wird ein ärztliches Attest benötigt, das es dem Prüfungsamt erlaubt, aufgrund der Angaben eines Arztes die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden. Es reicht für diese Beurteilung nicht aus und ist auch nicht zulässig, dass dem Kandidaten „Prüfungsunfähigkeit“ attestiert wird.
Mitwirkungspflicht der Studierenden
Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, offen zu legen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen und psychischen Auswirkungen.
Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit kann vorab auch telefonisch oder per Email erfolgen, sollte der/die Studierende physisch nicht in der Verfassung sein, das ärztliche Attest unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Über die Anerkennung kann erst nach Vorliegen des Attest beschieden werden.
Nach Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss, gilt das ärztliche Attest für alle Prüfungen im ausgewiesenen Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit.
[1] Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs. 1 BGB)