Informationen zum Studiengang "Bachelor Chemie"

AUF EINEN BLICK

Abschluss

Bachelor of Science (B.Sc.)

Studienform

Vollzeitstudium
Ein-Fach-Bachelor

Regelstudienzeit

6 Semester

Studienbeginn

zum Wintersemester (01.10.)

Formale Voraussetzungen

Hochschul­zugangs­berechtigung (z.B. Abitur)
Deutsch Niveau B2

Zulassungsbeschränkungen

keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studiengebühren

keine Studiengebühren
(Infos zum Semesterbeitrag)

Weiterführende Studienmöglichkeiten

Master of Science (4 Semester)
Promotion (im Anschluss an MSc)

Theoretische Ausbildung

Im Bachelor­stu­dium erfolgt eine um­fassende theo­re­tische Aus­bil­dung in den che­mi­schen Dis­zi­plinen:
• Anorganische Chemie
• Analytische Chemie
• Ökologische Chemie
• Organische Chemie
• Physikalische Chemie
• Technische Chemie

Hinzu kommen Vor­le­sungen und Übun­gen aus den Be­rei­chen 
• Mathematik
• Physik
• Englisch
• Toxikologie
• Rechtskunde

Praktische Ausbildung

Großer Wert wird im Chemie­studium auf eine prak­tische Aus­bil­dung im Labor gelegt. Pro Se­mes­ter finden 1-2 Prak­tika in den gut aus­gestat­teten Labo­ren des Insti­tuts für Chemie statt. Die prak­tische Labor­arbeit um­fasst nahe­zu die Hälfte der Prä­senz­zeit. Den Stu­die­ren­den wird das ge­samte Spek­trum der chemi­schen Labor­arbeit nahe­gebracht, von klassi­schen Ana­ly­se­metho­den hin zu mo­der­nen spek­tro­skopi­schen Verfah­ren.

Aktuelle Forschungsthemen

Einblick in aktuelle For­schungs­the­men gewin­nen die Stu­die­ren­den bereits in den Haupt­praktika sowie ins­be­son­dere durch die 9-wöchige Bache­lor-Arbeit zum Ab­schluss des Studiums.

Zielgruppe

Personen mit aus­ge­präg­tem natur­wissen­schaft­lichen Inte­resse und Freude am Ex­peri­men­tieren im Labor. Ein gutes mathe­ma­tisches und phy­sika­lisches Ver­ständ­nis ist von Vor­teil.

Ablauf des Studiums

Vor­le­sungen, Übun­gen, Prak­tika und Semi­nare sind the­ma­tisch zu Pflicht- und Wahl­modulen zusam­men­ge­fasst. Jedes Modul wird mit einer Mo­dul­prü­fung abge­schlos­sen. Der Zeit­auf­wand der Module wird durch Leis­tungs­punkte (LP) gemes­sen. Ins­ge­samt müs­sen 180 LP er­wor­ben werden, d.h. 30 LP pro Se­mes­ter.

Was kommt danach?

Der Bachelor-Ab­schluss ist der erste berufs­quali­fizie­rende Ab­schluss. Meist schlie­ßen sich jedoch Master-Studium und Pro­mo­tion an, um Berufs- und Gehalts­aus­sichten zu verbessern.

Chemiker:innen finden in der freien Wirt­schaft sowie im öffent­lichen Dienst interes­sante Arbeits­felder:
• Forschung und Entwicklung
• Produktions­leitung
• Qualitäts­sicherung
• Unternehmens­gründung
• Umweltschutz
• Marketing (Chemie/Pharmazie)
• Baustoffe, Farben, Lacke
• Automobil-Industrie
• Wissenschafts­journalismus
• Sachverständige, Gutachter:innen
• Hochschul­lehrer:innen

REGELSTUDIENPLAN

Regelstudienplan des Studiengangs "Bachelor Chemie" an der Universität Rostock
LP = Leistungspunkte nach ECTS. 1 LP sind ca. 30 Zeitstunden Präsenz-, Lern-, Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit. (P) = Modul enthält ein Praktikum. Zum Vergrößern klicken oder tippen.
  • Anorganische Chemie 5A
    Vom Molekül zum Material (3 LP)
  • Anorganische Chemie 5B
    Molekülchemie der Nichtmetalle (3 LP)
  • Fachkommunikation Englisch
    C1.2 (Fortgeschrittenen-Kurs, 6 LP)
  • Informatik 1
    Einführung in die Programmierung (6 LP)
  • Katalyse 1
    Grundlagen (3 LP)
  • Organische Chemie 4
    Radikal- und Photochemie (3 LP)
  • Physikalische Chemie 4
    Anwendungen der Statistischen Thermodynamik (3 LP)
  • Physikalische Chemie 5
    Grenzflächen und Kolloide (3 LP)

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ABLAUFPLAN IM DETAIL

1. Semester

Vorlesungen und Übungen

Allgemeine und Anorga­nische Chemie: grund­legende chemische Konzepte, Haupt­gruppen­chemie. Grund­lagen der Mathematik und Physik, die für die Chemie uner­lässlich sind.

Praktika

Grundpraktikum Allgemeine Chemie: Grund­legende Arbeits­techniken

2. Semester

Vorlesungen und Übungen

Anorganische und Physik­alische Chemie: Neben­gruppen­elemente sowie Grund­lagen zu Thermo­dynamik und Kinetik. Weitere Grund­lagen der Mathe­matik und Physik.

Praktika

Grund­praktikum Anorga­nische Chemie: klassische Ionen­trennungs­gänge, qualitative Analysen
Praktikum Physik: für Chemiker:innen relevante physi­kalische Konzepte

3. Semester

Vorlesungen und Übungen

Grundlagen der Orga­nischen und Analy­tischen Chemie, Fest­körper­chemie. Vertiefung in Physika­lischer Chemie. Mit der Struktur­analytik werden moderne spektro­skopische Methoden eingeführt.

Praktika

Grund­praktikum Physi­kalische Chemie: Eigen­schaften von Ein- und Zwei­kompo­nenten­systemen
Grund­praktikum Analytische Chemie: klassische (nass­chemische) quantit­ative Analysen­methoden

4. Semester

Vorlesungen und Übungen

Vertiefungen in Orga­nischer und Ana­lytischer Chemie. Grund­lagen der Tech­nischen sowie Theo­retischen Chemie.

Praktika

Grund­praktikum Orga­nische Chemie: Synthese einfacherer Produkte mittels klassischer Synthese­methoden
Haupt­praktikum Ana­lytische Chemie: Analysen an modernen Geräten mit computer­gestützter Aus­wertung
Praktikum Tech­nische Chemie: Eigen­schaften indus­trieller Verfahrens­techniken

5. Semester

Vorlesungen und Übungen

Moderne Anorga­nische Chemie, Vertie­fungen in orga­nischer und physika­lischer Chemie. Englisch als wichtigste Wissen­schafts­sprache.

Praktika

Synthese­praktikum (Haupt­praktikum AC und OC): Synthese organischer, element­organischer und Komplex-Verbindungen mittels moderner Synthese­methoden

6. Semester

Vorlesungen und Übungen

Rechtskunde und Toxikologie, Vorlesungen aus dem Wahlpflichtbereich.

Praktika

Haupt­praktikum Physika­lische Chemie: Unter­suchung von Ein-, Zwei- und Drei­kompo­nenten­systemen

Bachelorarbeit Chemie

Mit der Bachelor-Arbeit wird das Studium abgeschlossen. Die Arbeit beinhaltet die (praktische) Forschungsarbeit in einem selbst gewählten Arbeitskreis.

DETAILS UND DOKUMENTE VON A-Z

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung

Studienbeginn ab WS 2023/24

Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit

Zur Bachelor-Arbeit wird zugelassen, wer

  1. für den Bachelor-Studiengang Chemie an der Universität Rostock eingeschrieben ist,
  2. alle Modulprüfungen erfolgreich abgelegt hat, deren Regelprüfungstermin vor dem 6. Fachsemester liegt.

Anfertigung der Bachelorarbeit

Die Anfertigung der Bachelorarbeit erfolgt im sechsten Semester. Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt 18 Wochen, davon sechs Wochen als Präsenzzeit im Labor oder in der Forschungseinrichtung. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist ausnahmsweise angemessen um höchstens vier Wochen verlängern. Die Bachelorarbeit ist fristgemäß im Studienbüro abzugeben. Nur wenn die Einreichung der Bachelorarbeit bis zum 15. August des betreffenden Jahres erfolgt, kann die Ausstellung des Bachelorzeugnisses bis zum 1. Oktober des gleichen Jahres garantiert werden.

Anmeldung der Bachelorarbeit

Gemäß § 10 (2) der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Chemie ist die Zulassung zur Bachelorarbeit schriftlich beim Studienbüro zu beantragen. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Arbeit zu stellen. Dem Antrag ist eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen.

Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular gemeinsam mit dem/der betreuenden Hochschullehrer:in aus und reichen sie den Antrag fristgemäß im Studienbüro ein.

Auslandsaufenthalt

Im Bachelorstudium Chemie ist im Gegensatz zum Masterstudium kein expliziter Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt vorgesehen. Selbst organisierte Auslandsaufenthalte sind jedoch jederzeit möglich. Im Ausland erworbene Leistungen können im Bachelorstudium angerechnet werden.

Weitere Auskünfte können von Ihrem Studienfachberater Herrn Dr. Alexander Wulf erhalten werden:

Studienfachberater Chemie
Dr. Alexander Wulf
Albert-Einstein-Straße 27
18059 Rostock
Raum: 311
Tel. +49 (0) 381/498-6490
E-Mail an Dr. Alexander Wulf

Beratungsangebot für weibliche Studierende

Beraterinnen für fach- und karrierebezogene Fragen weiblicher Studierender sind Frau Dr. Christina Oppermann und Frau Dr. Sabine Haack.

Frau Dr. Christina Oppermann
Tel: +49 (0)381 498-6453
E-Mail an Frau Dr. Oppermann

Frau Dr. Sabine Haack
Tel: +49 (0)381 498-6462
E-Mail an Frau Dr. Haack

Einschreibung / Immatrikulation

Der Studiengang ist zulassungsfrei und Sie können sich direkt einschreiben! Infos zur Immatrikulation finden deutsche und internationale Studieninteressierte auf der Hauptseite der Universität.

Verfahrensweise im Krankheitsfalle

Was muss ein/e Studierende/r tun, wenn er/sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung antreten bzw. sie abbrechen will? Er/sie hat die Erkrankung gemäß geltender Prüfungsordnung dem zuständigen Prüfungsamt unverzüglich[1] glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck wird ein ärztliches Attest benötigt, das es dem Prüfungsamt erlaubt, aufgrund der Angaben eines Arztes die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden. Es reicht für diese Beurteilung nicht aus und ist auch nicht zulässig, dass dem Kandidaten „Prüfungsunfähigkeit“ attestiert wird.

Mitwirkungspflicht der Studierenden

Studierende sind auf Grund ihrer Mitwirkungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ihre Beschwerden unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, offen zu legen und hierzu erforderlichenfalls den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies bedeutet nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen und psychischen Auswirkungen.

Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit kann vorab auch telefonisch oder per Email erfolgen, sollte der/die Studierende physisch nicht in der Verfassung sein, das ärztliche Attest unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Über die Anerkennung kann erst nach Vorliegen des Attest beschieden werden.

Nach Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss, gilt das ärztliche Attest für alle Prüfungen im ausgewiesenen Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit.

[1] Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs. 1 BGB)

WEITERE STUDIENGÄNGE